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SPRACHLICHER
BEISTAND IN KANZLEIEN UND BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN
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Vor
Gericht bestätigte Übersetzungen von:
Rechtshandlungs-und Notariatsakten,
Urkunden, Patenten und
Bestätigungen jeglicher
Art, Niederschriften hinsichtlich
Kfz -Zulassungen sowie
Kfz-papieren, Führerschein-Übersetzungen
aus
und in alle Sprachen
Betreuung
von Ausländern hinsichtlich jeglicher Art von Bestätigung,
Dokumenten für Staatsbürgerschaft, Arbeit, Studium,
etc.
Sprachliche
Betreuung in Anwalts- und Notariatskanzleien
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